75% OFF - SHORT TIME ONLY


Erbvertrag:

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zur Regelung der Nachfolge, die den Erblasser im Gegensatz zum Testament grundsätzlich bindend ist. Er wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen, muss notariell beurkundet werden und ist vor allem dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist oder eine Absicherung für den Partner geschaffen werden soll, der sonst wenig erben würde (z.B. in nichtehelichen Lebensgemeinschaften). Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten, wie z. B. eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Auflage und muss notariell beurkundet werden. Ein Erbvertrag kann durch einen Aufhebungsvertrag oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch Rücktritt aufgehoben werden.

Auf Google Map

Folgen Sie den Link

Kontakt


Christian Kaczynski

Rechtsanwalt
Burgstraße 63
69121 Heidelberg
info@kanzlei-kaczynski.de
+49 6221 7391296

Bürozeiten
   
Montag: 9:00 bis 17:00
Dienstag: 9:00 bis 17:00
Mittwoch: 9:00 bis 17:00
Donnerstag:    9:00 bis 17:00
Freitag: 9:00 bis 15:00
Copyright 2026. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Hinweis: Dies ist eine Vorlage. Bitte passen Sie den Text an Ihre spezifischen Anforderungen an:
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Einige Cookies sind für die grundlegende Funktionalität erforderlich, während andere dazu beitragen, die Nutzung zu analysieren und unsere Dienste zu optimieren. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.

Hinweis: Bitte passen Sie den Text an Ihre spezifischen Anforderungen an.
Eine Übersicht der verwendeten Theme-Cookies finden Sie in der Dokumentation. Wir empfehlen, diese hier oder in Ihrer Datenschutzerklärung aufzuführen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.