Erbvertrag:
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zur Regelung der Nachfolge, die den Erblasser im Gegensatz zum Testament grundsätzlich bindend ist. Er wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen, muss notariell beurkundet werden und ist vor allem dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist oder eine Absicherung für den Partner geschaffen werden soll, der sonst wenig erben würde (z.B. in nichtehelichen Lebensgemeinschaften). Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten, wie z. B. eine Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Auflage und muss notariell beurkundet werden. Ein Erbvertrag kann durch einen Aufhebungsvertrag oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch Rücktritt aufgehoben werden.