Wenn ein Mensch stirbt, sind die Angehörige nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert: Wem gehört das Vermögen des Verstorbenen? Was passiert mit dem Auto oder dem Haus? Wer muss für die Schulden aufkommen?
Ich biete Ihnen eine umfassende fachkundige Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Fragen an. Lassen Sie sich diesbezüglich frühzeitig beraten, um eine ggfs. teure gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Durch meine langjährige Tätigkeit als rechtlicher Betreuer habe ich im Übrigen viel Erfahrung im Bereich des Vorsorge- und Betreuungsrechts gesammelt, um auf Ihre individuellen Vorstellungen abgestimmte Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen zu erstellen. Auch biete ich Ihnen die Möglichkeit im Rahmen einer Mediation an, eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung mit allen beteiligten Personen zu finden.
Selbstverständlich informiere ich Sie bereits im ersten Beratungstermin über die entstehenden Gebühren und ein eventuell bestehendes Prozesskostenrisiko sowie über die Möglichkeiten, evtl. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.