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Wenn ein Mensch stirbt, sind die Angehörige nicht nur mit der Trauer, sondern auch mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert: Wem gehört das Vermögen des Verstorbenen? Was passiert mit dem Auto oder dem Haus? Wer muss für die Schulden aufkommen?

Ich biete Ihnen eine umfassende fachkundige Beratung und Vertretung bei erbrechtlichen Fragen an. Lassen Sie sich diesbezüglich frühzeitig beraten, um eine ggfs. teure gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Durch meine langjährige Tätigkeit als rechtlicher Betreuer habe ich im Übrigen viel Erfahrung im Bereich des Vorsorge- und Betreuungsrechts gesammelt, um auf Ihre individuellen Vorstellungen abgestimmte Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen zu erstellen. Auch biete ich Ihnen die Möglichkeit im Rahmen einer Mediation an, eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung mit allen beteiligten Personen zu finden.  

Selbstverständlich informiere ich Sie bereits im ersten Beratungstermin über die entstehenden Gebühren und ein eventuell bestehendes Prozesskostenrisiko sowie über die Möglichkeiten, evtl. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Erbrecht

Im Bereich Erbrecht berate ich Sie zu folgenden Themen:

Vorsorgerecht

Mit einem fundierten Vorsorgerecht stellen Sie sicher, dass Ihre medizinischen und finanziellen Wünsche auch dann umgesetzt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das Ehegattenvertretungsrecht erlaubt zwar Ehepartnern, sich bei medizinischen Notfällen (z.B. Koma) gegenseitig für einen begrenzten Zeitraum zu vertreten, sofern keine Vorsorgevollmacht existiert und sie nicht getrennt leben. Es umfasst aber nur die Gesundheitssorge.

Im Bereich Vorsorgerecht berate ich Sie gerne welche der nachfolgenden Verfügungen bzw. Vollmachten am Besten für Sie geeignet ist:

 

Betreuungsrecht

Als Rechtsanwalt bin ich seit vielen Jahren als Berufsbetreuer tätig.

Ein Betreuung wird eingerichtet, um Volljährige rechtlich zu unterstützen, die aufgrund Krankheit, Behinderung und Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, wobei stets die Wünsche der betreuten Person im Vordergrund stehen. Die Aufgabenbereiche des Betreuers (z. B. Gesundheit, Vermögen, Behörden) werden vom Betreuungsgericht dabei festgelegt. Betreuer können ehrenamtlich (Familie, Freunde) oder beruflich tätig sein und müssen ihre Eignung nachweisen und sich registrieren lassen. 

Diesbezüglich berate ich Sie gerne bei Fragen zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung sowie bei Fragen zur Führung der Betreuungsgeschäfte.

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Kontakt


Christian Kaczynski

Rechtsanwalt
Burgstraße 63
69121 Heidelberg
info@kanzlei-kaczynski.de
+49 6221 7391296

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