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Pflichtteil:

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf eine Geldzahlung, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei nicht um eine Beteiligung am Nachlassvermögen, sondern ausschließlich um einen Geldanspruch 1.1  .

Die folgenden Personen können pflichtteilsberechtigt sein:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Dabei schließen näher stehende Abkömmlinge (z. B. Kinder) entferntere (z. B. Enkel) aus.  
  • Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, es sei denn, die Voraussetzungen für eine Scheidung lagen vor und der Erblasser hatte diese beantragt oder ihr zugestimmt. 

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und muss aktiv gegenüber den Erben innerhalb der Verjährungsfrist eingefordert werden.

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