Testament:
Ein Testament ist eine formgebundene Willenserklärung, durch die der Erblasser Regelungen über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod trifft. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Erblasser geschäftsfähig ist. Es gibt mehrere Arten von Testamenten:
- Gemeinschaftliches Testament: Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten, das wechselbezügliche Verfügungen enthalten kann (§ 2265 BGB) 5 .
- Berliner Testament: Eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben 4 6 .
- Testamentsvollstreckung: Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker ernennen, der die Nachlassabwicklung übernimmt (§ 2197 BGB) 3 .
Zusammenfassung
Ein Testament ist ein zentrales Instrument des Erbrechts, das es ermöglicht, den Nachlass individuell zu regeln. Es gibt verschiedene Formen und Gestaltungsmöglichkeiten, die je nach Situation und Zielsetzung des Erblassers gewählt werden können.