Testamentsvollstreckung:
Eine Testamentsvollstreckung ist die vom Erblasser im Testament angeordnete Verwaltung und Abwicklung seines Nachlasses durch eine Vertrauensperson (Testamentsvollstrecker), um dessen letzten Willen durchzusetzen, die Erben zu entlasten, Streit zu vermeiden und den Nachlass, z.B. bei minderjährigen oder verschuldeten Erben, zu schützen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen, zahlt Schulden und Steuern, verteilt das Erbe nach Testament und sorgt für die Einhaltung von Vermächtnissen.
Die Verfügungsbefugnis des Erben über den Nachlass wird durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung beschränkt. Diese Beschränkung wird z.B. im Erbschein durch einen Testamentsvollstreckervermerk dokumentiert. Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker direkt im Testament benennen oder das Nachlassgericht mit der Ernennung beauftragen
Entscheidungen des Nachlassgerichts, wie die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder die Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, können angefochten werden. Stirbt ein Testamentsvollstrecker oder legt sein Amt nieder, kann ein Ersatztestamentsvollstrecker ernannt werden, sofern dies im Testament vorgesehen ist oder das Nachlassgericht dies anordnet.