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Vermächtnis:

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, bei der eine Person einen bestimmten Vermögensvorteil (Geld, Gegenstände, Rechte) erhält, ohne Erbe zu werden. Diese Person, d.h. der Vermächtnisnehmer, hat lediglich einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung. Er wird nicht Gesamtrechtsnachfolger und haftet daher auch nicht für Schulden. Anders als bei einer Auflage Es wird durch Testament oder Erbvertrag festgelegt und muss klar formuliert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Hiervon abzugrenzen sind

  1. die Teilungsanordnung: Eine Anordnung, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist, ohne dass ein Vermögensvorteil außerhalb der Erbquote gewährt wird. 
  2. die Auflage: Eine Verpflichtung, die dem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird, ohne dass ein Dritter einen Anspruch darauf hat 3  .
  3. der Pflichtteil: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf eine Geldzahlung, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Es handelt sich dabei nicht um eine Beteiligung am Nachlassvermögen, sondern ausschließlich um einen Geldanspruch 1  .

 

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