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Vermächtnis:

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, bei der eine Person einen bestimmten Vermögensvorteil (Geld, Gegenstände, Rechte) erhält, ohne Erbe zu werden. Diese Person, d.h. der Vermächtnisnehmer, hat lediglich einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung. Er wird nicht Gesamtrechtsnachfolger und haftet daher auch nicht für Schulden.  Davon abzugrenzen ist der Pflichtteil und die Auflage: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch auf eine Geldzahlung, der bestimmten nahen Angehörigen des Erblassers zusteht, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Eine Auflage ist dagegen lediglich eine Verpflichtung, die dem Erben oder Vermächtnisnehmer auferlegt wird, ohne dass ein Dritter einen Anspruch darauf hat.

 

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